Der Fahrertag 2020 fällt aus!
Gründe sind die Kosten und die neuen Regelungen der Landeskomission Pferdesport Berlin-Brandenburg für Breitensportliche Veranstaltungen (BV). Die strengeren Regelungen der LPO werden jetzt auf die Wettbewerbe der BV übertragen.
Für jede Veranstaltung ist die namentliche Nennung des Tierarztes (geführt auf der offiziellen Liste der LKBB) und die Rettungssanitäter in der Ausschreibung vorgeschrieben. Bei Geländewettbewerben ist ein "Arzt mit Erfahrung in der Versorgung schwerer Verletzungen" mit Nennung in der Ausschreibung gefordert.
Das bedeutet, man muss sich als Veranstalter vorher sachlich und vertraglich absichern muß:
a) Was für ein Arzt kann das haftungsrechtlich sein, damit der Veranstalter und der Arzt nicht in die Haftung bei der Durchführung unseres Freizeitsports kommen, wenn etwas passiert? Ein Notfallarzt für Knochenbrüche oder besser für innere Organe?
b) vertragliche Absicherung mit der Notfallversorgung, um als Veranstalter nicht regresspflichtig gegenüber angereister Teilnehmer zu werden, wenn die die Veranstaltung so nicht stattfinden kann.
c) Einverständniserklärung namentlich genannten Personen gemäß DSGVO.
d) Was passiert, wenn eine namentlich genannte Notfallperson ausfällt, bevor die Veranstaltung anfängt, auch hinsichtlich der Haftung, wenn ein Unfall geschieht mit gerichtlichem Nachspiel?
e) welchen Rechtsanwalt muß ich engagieren, um mich als Veranstalter abzusichern?
f) wenn man ehrenamtlich für den Verein etwas macht, ist man über den Verein abgesichert. Wie sieht es mit Arzt, Sanitäter, Tierarzt aus, die nicht mehr ehrenamtlich arbeiten dürfen, oder doch?? Nehmen doch Geld!
g) jetzt darf man für jeden Starter wieder einen Euro LK Abgabe zahlen. Vielen Dank für viel Aufwand und wenig Geld (bei uns 50 - 60€ zu erwarten) für die LK. Andere einfache Regelungen sind wohl nicht interessant.
h) wann muss der Rettungshubschrauber bei X abgestellt werden
Zur Info:
Rettungsdienst in Brandenburg (BBG)
Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) vom 14.07.2008
Hilfsfrist in Brandenburg:
Jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort soll in 95 Prozent aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht werden. Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung bis zum Erreichen des Einsatzortes durch das ersteintreffende Rettungsmittel, § 8 Abs. 2 BbgRettG. Notfallsanitäter: Siehe Landesrettungsdienstplan von Brandenburg.
(https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/lrdpv#8)
Für mich sieht es so aus, das mit der jetzigen Regelung die Haftung, die in der Vergangenheit gut funktioniert hatte, verlagert werden soll, von der FN auf die LK auf den veranstaltenden Verein.
Frei nach dem Motto: Wer ehrenamtlich veranstaltet soll sich selber kümmern.
In der Vergangenheit half ein übergeordneter Verband den Nachgeordneten.
Jetzt muß jeder Verein selber zusehen, das er klar kommt und sich rechtskundig machen. Der hat als kleinste Einheit das Einzelmitglied.
Ehrenamt muß Freude machen. Man hat von oben nach unter her vergessen, daß das, was wir machen, ein Teil unserer Freizeitgestaltung ist. Bei dem verdienen alle mit, nur nicht die Aktiven.